Rechnungen, Verträge, Angebote, Korrespondenzen: Die Zahl an elektronischen Dokumenten, die täglich im Unternehmen entstehen und archiviert werden müssen, wird ständig größer. Für die Archivierung gelten seit 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD).
Um den Ansprüchen des Gesetzgebers zu genügen, ist ein Archivsystem, das eine technische Unveränderbarkeit liefert, erforderlich. Die Ablage der Daten in einem Dateisystem erfüllt diese Anforderungen nicht. Wir helfen Ihnen bei der Analyse der anfallenden Dokumente und der Einführung eines rechtskonformen Systems.